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Flugzeug im Landeanflug
Blog

Flugausfall in Zeiten der Pandemie

Das Virus SARS-CoV-2 hat die Welt im Griff. Befreundete Offroad-Reisende strandeten in Saudi-Arabien, Senegal, Argentinien, Griechenland oder kurz, in fast allen Herren Länder.
Oft blieb nichts anderes übrig, als die Fahrzeuge im Zollhof oder auf gesicherten Parkplätzen abzustellen und via Flugzeug nach Deutschland zu fliegen. Also Flug gebucht, das Gepäck zusammengestellt und wenige Tage vor Abflug wird überraschend der Flug storniert und der Flugausfall verkündet.

Juristischer Sachverstand nötig

Aufgrund der pandemischen Lage konnte die Fluggesellschaft den Passagieren keinen Ersatztermin für den Rückflug anbieten. Zum Glück konnte im konkreten Fall bei einer anderen Airlinie noch ein Ticket, zwar deutlich teurer, erworben und der Heimflug angetreten werden.
Doch statt den Kaufpreis zu erstatten, bot die erste Fluggesellschaft ihren Passagieren lediglich einen Gutschein an.

Jetzt ist juristischer Rat erforderlich, denn schon bei der Formulierung des Anspruchs auf Erstattung können Fehler entstehen. Statt klassisch einen Rechtsanwalt zu konsultieren, sind online-basierte Spezialisten für Flugrecht eine interessante Alternative. Flightright zum Beispiel: Das Anwaltsteam von Flightright setzt sich seit mehr als 10 Jahren für die Rechte der Passagiere ein. Neben mehrfachen Auszeichnungen ist Flightright Vergleichssieger bei Vergleich.org geworden. Das Prozessrisiko ist für den Kunden kalkulierbar, denn man zahlt nur eine Provision bei Erfolg. Hier kann man seinen Anspruch auf Schadensersatz prüfen im Fall eines Flugausfalls.

Dabei wird der Jurist zunächst zwei Punkte klären:

  • Mein Flug wurde annulliert: Habe ich Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung?
    Eine Pandemie liegt außerhalb des Einflussbereiches der Fluggesellschaften. Es liegt dann ein Fall sog. höherer Gewalt vor.
    Kann die Fluggesellschaft keine alternative Rückreise anbieten, muss sie in der Regel den Ticketpreis erstatten. Einen Gutschein muss der Fluggast nicht akzeptieren. Und im Falle einer Rückerstattung des Flugtickets gleich die Anschlussfrage:
  • Die Fluggesellschaft hat die Ticketkosten aufgrund von Flugausfall zurückerstattet. Habe ich zusätzlich Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugannullierung?
    Handelt es sich um höhere Gewalt, wie es bei einer Pandemie der Fall ist, muss die Fluggesellschaft keine weitere Entschädigungen, die über den Ticketpreis hinaus gehen, leisten. 

Entschädigungsanspruch bei Flugausfall

Wenn man etwas im Internet recherchiert wird man feststellen, dass oben geschilderter Fall kein Einzelfall ist. Schnell finden sich zahlreiche Beispiele, in denen Fluggesellschaften den Passagieren nur einen Gutschein anbieten und mit der Begründung, dass es sich bei der Pandemie um außergewöhnliche Umstände handele, eine Rückerstattung verweigern. Dabei lassen außergewöhnliche Umstände den Erstattungsanspruch nicht entfallen. In diesem Zusammenhang hat allein Flightright mehr als 20 Urteile gegen die Lufthansa erstritten. Lufthansa hat sich vor Gericht nicht verteidigt, sondern gleich die Forderungen anerkannt.
Liest man in Verbraucherportalen z.B. Trustpilot wird ein weiterer „Trick“ vieler Airlines sichtbar. Auf Schreiben von Privatpersonen wird einfach nicht reagiert. Erst wenn ein Anwalt mit dem Sachverhalt betraut wird, gibt es Bewegung. Dies erklärt auch, warum viele Erstattungen innerhalb kürzester Frist geleistet werden, sobald die Spezialisten von Flightright aktiv werden.

Anders ist es, wenn man selbst den Flug wegen Covid-19 nicht antreten möchte und storniert, der Flug von der Fluggesellschaft aber durchgeführt wurde. Hier muss die angebotene Umbuchung oder der Gutschein akzeptiert werden.

Auch wenn aufgrund der pandemischen Lage Reisen derzeit nicht ratsam erscheint, kann man doch die nächste Reise zumindest planen.
Wie wir unsere (Abenteuer)-Reisen planen, liest du hier: Reiseplanung

 

Burkhard Koch reiste im Alter von 15 Jahren mit dem Fahrrad und Schlafsack frei durch Deutschland. Die Reiseleidenschaft wurde perfektioniert. Heute reist er ständig mit seiner Frau Sabine und einem Allrad-Lkw. Burkhard Koch schreibt für verschiedene Zeitschriften und Magazine.

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