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Ohne Drohne in Marokko
Marokko

Drohnen in Marokko

Nach meinem Wissen sind private Foto-Multikopter, kurz Drohnen, in Marokko verboten.

Dazu erreichen mich in den letzten Monaten immer wieder Fragen, wie man Fotodrohnen in Marokko nutzen kann. Wo man eine Genehmigung bekommt und wie das Anmeldeverfahren abläuft.
Das Verbot betrifft den Betrieb und auch die Einfuhr. Bei der Einreise wird vom Zöllner ganz gezielt nach Drohnen (Drone, Kamera-Fly) gefragt. Bei stichprobenartigen Fahrzeugkontrollen wird nach den üblichen Dingen wie Waffen (in Marokko zählt Tränengas oder Reizgas als Waffe und ist verboten), Alkohol etc. und eben auch nach Drohnen gesucht. Bei einem Fund läuft das bei versuchtem Schmuggel übliche Verfahren, das in der Regel von der Menge und der Art des Schmuggelguts abhängig ist. Alkohol wird in kleinen Mengen über dem erlaubten oft toleriert, Reizgas „nur“ beschlagnahmt, Drohnen beschlagnahmt, eventuell erfolgt eine Anzeige mit Geldstrafe.

Rauschgift und Waffen (außer Reizgas) führen zur Beschlagnahmung der Gegenstände, des Fahrzeugs und der Inhaftierung bis zur Klärung durch einen Richter. Die Hilfe der deutschen Botschaft wird sich auf die Vermittlung eines Dolmetschers und eines Anwalts beschränken. Mehr nicht.

An den Grenzstationen in Tanger Med und an dem Grenzübergang zu Mauretanien werden die Fahrzeuge in der Regel bei der Ein- und Ausreise geröntgt.

Nach meinem Kenntnisstand war es bis vor einigen Jahren möglich, eine Import- und Betriebsgenehmigung in einem relativ kompliziertem Antrags- und Genehmigungsverfahren zu bekommen. Seit etwa 10 Jahren kenne ich niemanden mehr, der eine Erlaubnis erhalten hat. Selbst professionelle Filmteams, die im Auftrag von Fernsehanstalten produzieren, erhalten keine Genehmigungen mehr und müssen marokkanische Kamerateams engagieren, die ihrerseits spezielle Lizenzen und Genehmigungen für jeden einzelnen Flug benötigen.

Also kurz gefasst kann man sagen, es gibt für touristische Zwecke keine legale Möglichkeit, Fotodrohnen nach Marokko einzuführen und zu nutzen.

Ob man das Risiko eingeht und die Drohne schmuggelt, ist eine individuelle Entscheidung.
Welchen Wert haben die Bilder für dich, welchen finanziellen Verlust (Drohne + Strafe) kannst du verkraften und wie gelassen geht man mit der Unannehmlichkeit eines eventuellen Strafverfahrens um.

Solltest du nach Abwägung von Nutzen, Risiko und Kosten dich für einen Schmuggel entscheiden, bedenke, dass der Geheimdienst in Marokko bis in kleinste Oasen vernetzt ist.
Das heißt, ein Flug in besiedeltem Gebiet wird höchstwahrscheinlich nicht unentdeckt bleiben. Selbst Hirten und Nomaden sind ein Risiko. Völlig tabu ist die Grenznähe, militärische Anlagen, Staudämme, Brücken, Infrastruktur wie Kraftwerke, Industrieanlagen, Autobahnen etc.

Letztendlich bleibt als Fotomotiv nur du selbst, einsam im Wüstensand. Aber ist das Bild das Risiko wert?
Denn wenn Location, Lichtstimmung und Atmosphäre stimmen, gelingen auch tramhafte Bilder mit dem Handy oder der „normalen“ Kamera.
Foto: Norbert Guthier / https://guthier.com/


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This article has 5 comments

  1. Jochen

    Ja so ist es leider, weshalb ich meine Drohne in Spanien auf einem Campingplatz deponiert habe. Ich wollte das Risiko der beschlagnahme und/oder Geldstrafe nur wegen ein paar Drohnen-Fotos nicht eingehen. Aber auch mit dem Fotoapparat kann man gut seine Urlaubserlebnis festhalten.

  2. Dietrich

    Eigentlich ist es schade das man keine Drohne einführen kann. Erstmal die schönen Bilder die einem verloren gehen, zum anderen kann man mit einer Drohne gut aufklären Strecke usw. und zum anderen kann eine Drohne auch in Notfällen gute Dienste leisten. Aber dafür wäre mir auch die Strafe zu hoch.

  3. Marcus Reimold

    Den Bericht finde ich informativ und gut. Und besagt aus, dass es ziemlich dumm wäre es zu versuchen, eine Drohne nach Marokko einzuschmuggeln, zumal die Chance unendeckt zu bleiben wohl gering ist. Im Falle das es auffliegt wird dann entsprechend teuer.
    Was ich aber überhaupt nicht verstehe, ist diesen Bericht in Einklang mit eueren Drohenfotos aus Marokko auf eurer Facebookseite zu bringen. Nüchtern betrachtet wißt ihr was ihr tut, und es scheint für euch auch zu funktionieren. Was ihr aber überseht: Die Lila Pistenkuh ist zumindestens im deutschsprachigen Raum míttlerweile schon fast eine Institution und ihr habt eine Vorbildfunktion. Und mit den Bilder zeigt ihr nur eins: Ihr pfeift auf die Vorschriften von Marokko, ihr ignoriert die Wünsche des Landes in dem ihr als Gast reist. Und viele eurer Fans werden sich daran ein Beispiel nehmen. Ich bezweifle, dass das in eurem Sinne ist.

  4. Karl

    Auch wenn das Schmuggeln für den ein oder die andere reizvoll sein mag, ich denke man sollte das Gebot keine Drohnen zu verwenden respektieren. Viele der Länder in denen das Drohnenverbot gilt (z.B. auch Saudi Arabien oder Yemen oder Oman) sind relativ repressive Staaten, die es ja auch verbieten Zoll oder Militäranlagen, ja manchmal auch Zugstrecken zu fotografieren. All diese Staaten haben dann sehr starke Inlands- Geheimdienste die möglichst viel kontrollieren wollen. Und seit dem gescheiterten arabischen Frühling liegen mancherorts die Nerven noch blanker als sonst.

  5. Christian Hennek

    Das ist so nicht richtig, Saudi Arabien verbietet keine Drohnen. Eine ganz informative Seite über die weltweite Möglichkeit Foto Drohnen zu nutzen ist http://www.drohnen-camp.de/drohnen-gesetze-weltweit.

    In vielen Ländern, so auch in Marokko, gibt es Ausnahmen für die gewerbliche Nutzung von Fotodrohnen zum Beispiel für touristische Zwecke. Welt Reise Blogs wie dieses mit angedocktem Shop fallen durchaus in diese Kategorie.

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