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Autobahn in Marokko
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Aktuelle Situation zur Einreise nach Marokko mit dem Camper

Nach fast zwei Jahren Reisen in Europa sind wir wieder auf afrikanischem Boden. Unsere Reifen rollen über den Asphalt Marokkos.
Immer wieder erreichen uns Nachrichten per E-Mail oder per Facebook, die grob den gleichen Inhalt haben: „Ich dachte, die Grenzen von Marokko seien geschlossen.“ oder „Ist es nicht verboten nach Marokko zu fahren?“ „Ihr müsst doch 10 Tage in Quarantäne oder?“
Und natürlich viele Interessierte, die auch nach Marokko wollen und ein paar aktuelle Infos zur Grenzsituation suchen. Bevor ich jedem einzeln antworte, hier mal öffentlich unsere Erfahrung (Datum 31.10.2021).

Allgemeines:

Marokko liegt im Streit mit Algerien. Die Landesgrenze Algerien – Marokko ist seit mehr als 20 Jahren geschlossen.
Marokko liegt im Streit mit Mauretanien, Spanien, Deutschland und anderen Ländern wegen der Westsahara.
Die Landesgrenze zu Mauretanien ist zeitweise geschlossen. Hier muss man tagesaktuell die Situation checken.
Die Landesgrenzen zu Spanien sind geschlossen. Dies betrifft die spanischen Enklaven Ceuta und Melilla. Zudem dürfen keine spanische Fähren in marokkanischen Häfen anlegen.
Die diplomatischen Beziehungen zu Spanien und Deutschland sind eingefroren, die Botschafter abgezogen. Das heißt, für deutsche Staatsbürger kann es derzeit nur eine eingeschränkte Hilfe im Land von Seiten der deutschen Botschaft geben. 
Ob aus politischen Gründen (unwahrscheinlich) oder wie kommuniziert wegen der Corona Delta+ Variante sind Direktflüge von und nach Deutschland, Niederlande und Großbritannien derzeit eingestellt.

Was geht?

Es ist möglich, über ein Drittland einzureisen. Deutsche können z.B. mit einem Flug aus Paris einreisen.
Fahrzeugreisende können mit einer französischen oder italienischen Fähre einreisen.

Wir entschieden uns für die Fährverbindung Genua (I) – Tanger (MA) mit der GNV.
Für die Einreise gilt derzeit (31.10.2021):
Generell einreisen kann, wer vollständigen Corona Impfschutz hat oder Genesen ist. 
Wer 14 Tage vor der Einreise nicht in einem Land der A-Liste war (Deutschland steht auf der B-Liste) muss zusätzlich einen negativen PCR-Test nachweisen, der maximal 48 Stunden vor dem Boarding durchgeführt wurde. Dies wird beim Boarding in Genua kontrolliert.
Wer nicht vollständig geimpft ist, muss 10 Tage in Quarantäne. Diese muss in einem von Marokko vorgegebenem Hotel auf Kosten des Reisenden durchgeführt werden.

Aus der Praxis

Sabine und ich sind vollständig geimpft. Unsere 2. Impfung fand am 5. August statt, so dass wir uns bis zum 4. Februar ohne Booster-Impfung im Land frei bewegen können. 
Auf der Fahrt zum Hafen nach Genua haben wir Freitag in Gaggenau einen PCR-Test durchführen lassen. Das Ergebnis sollen wir innerhalb 24 Stunden per E-Mail erhalten. Samstagmorgen im Hafen kam das negative Testergebnis. 
Beim Boarding wurde der Impfschutz kontrolliert (QR-Code gescannt und mit Reisepass abgeglichen), den PCR-Test wollte niemand sehen.

Die Fähre war voll, allerdings nur sehr wenig Reise- oder Offroadmobile.
Die Grenzabfertigung bei der Einreise war unkompliziert und schnell. Unser Impfzertifikat wollte niemand sehen, den PCR-Test auch nicht. Den hätten wir uns auch sparen können.
Der Zöllner fragte kurz nach Alkohol, Waffen, Drogen und Drohnen. Bei Alkohol konnte ich nicht „nein“ sagen und so fragte er genauer nach: „Sehr viel Alkohol oder nur ein bisschen viel?“ „Nur ein bisschen viel“ „Ah, dann ist das okay.“

Und dann waren wir so schnell wie noch nie, innerhalb 50 Minuten ab Ausfahrt aus dem Schiff, in Marokko.
Jetzt geht es ins Café einen Minztee trinken und dann zu Freunden in Rabat.

Melde mich in ein paar Tagen und schreibe mal, wie sich das Reisen im Land unter Pandemiebedingungen anfühlt.

P.S. In Marokko gilt aktuell noch der Gesundheitsnotstand. D.h. Schutzmaßnahmen gegen die Pandemie können ohne große Vorankündigung erlassen werden, wie es am Beispiel der Einstellung der Direktflüge von Deutschland am 20.10.21 geschehen ist.

Burkhard Koch reiste im Alter von 15 Jahren mit dem Fahrrad und Schlafsack frei durch Deutschland. Die Reiseleidenschaft wurde perfektioniert. Heute reist er ständig mit seiner Frau Sabine und einem Allrad-Lkw. Burkhard Koch schreibt für verschiedene Zeitschriften und Magazine.

This article has 15 comments

  1. Team Bodyduck

    Guten Morgen !
    Ich finde über die Vorgabe von 6 Monate Gültigkeit der Zertifikate und für eine Boosterimpfung danach, nirgendwo was geschrieben. Weder auf marokkanische Seiten noch von andere Quellen. Wir sind seit Juni 2x geimpft…….Wurde es von euch in Genua verlangt? Wir wollen morgen Richtung Süden abfahren zum überwintern……
    Liebe Grüsse Emese & Zsolt

    • Andreas Pflug

      Auch von mir der Hinweis, dass die Information der nötigen Boosterimpfung (bei Impfung älter als sechs Monate) für die Einreise (Stand heute) bei keiner einzigen offiziellen Quelle auffindbar ist. Weder Auswärtiges Amt, noch ADAC, noch ONDA, noch das Gesundheitsministerium oder auch die GNV, wissen von dieser Vorgabe. Aktuell bezieht sich das lediglich auf den grünen Gesundheitspass für die Teilnahme „am öffentlichen“ Leben im Land. Daher würde mich freuen, wenn es dafür eine Quellenangabe gäbe – oder alternativ eine Korrektur, falls doch Fehler. 🙂 Danke und beste Grüße.

      • Tanja

        Hallo,
        auf folgender Web-Seite (Auswärtiges Amt) finde ich folgende Info: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/marokkosicherheit/224080

        –> Mit Wirkung vom 21. Oktober 2021 soll in Marokko eine weitreichende Verpflichtung zur Mitführung eines gültigen Impfnachweises in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens in Kraft treten. Ein gültiges Zertifikat setzt Erhalt der Auffrischungsimpfung („3. Dosis“) voraus. Die Grundimmunisierung wird nur noch anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als 6 Monate zurückliegt. Zu Änderungen im Einreiseregime bzw. zu etwaigen Ausnahmeregelungen für Touristen ist bislang nichts bekannt.

        Details bzw. weitere Informationen können Sabine und Burkhard besser als ich geben. Evtl. korreliert dies hiermit.

        VG
        Tanja

  2. Burkhard Koch

    Wir beziehen uns dabei auf den Passus vom AA, den Tanja hier ergänzt hat. Für Touristen gibt es noch keine offizielle Regelung bezüglich der Anerkennung der Grundimmunisierung, dass ist richtig. Wir gehen aber davon aus, dass für Touristen in Zukunft die gleichen Regelungen gelten werden wie für die Einheimischen.
    Wie das ganze dann in der Praxis beim Überschreiten von Provinzgrenzen, bei Restaurantbesuchen, etc. gehandhabt und kontrolliert wird, ist noch mal eine andere Geschichte.
    Viele Grüße
    Sabine

  3. Andre

    Klasse, danke für die Infos „aus allererster Hand“.
    Als blöde Frage schließt sich nun an, wie damit umgegangen wird, wenn selbst die Booster-Impfung älter als sechs Monate ist.
    Wir sind (unsicherer Stand der aktuellen sog. „Impf-Strategie“in Deutschland) am 18. November sechs Monate voll geimpft, also wäre eine Booster dann möglich/notwendig.
    Wenn wir dann im Mai mit Andreas in Marokko sechs Dünen abklappern, wäre ja auch die Booster älter als sechs Monate 🙂
    Aber bis dahin fließt noch viel Wasser den Bach hinunter, dass wir einfach abwarten und die Daumen drücken.
    Euch eine tolle Zeit!
    Viele Grüße
    Andre

  4. Andre

    Ach so, Mist, vergessen.

    Es wurde an der Grenze nach einer Drohne gefragt? Da muss ich meine Mini2 ja in die Hosentasche stecken 😉

  5. Peter

    Mal wieder: Vielen Dank für die Info´s ! Es ist immer wieder beruhigend und ermutigend zu lesen, wie sich Reisende, unter Beachtung der immer mehr werdenden Regeln etc. auf den Weg machen, obwohl das Reisen nicht einfacher wird. Ihr jammert nicht, sondern fahrt los, und macht das Beste daraus. Dafür, mal wieder, meinen Respekt. Allzeit „Gute Fahrt“
    Peter&Ute

  6. Sabine Zimmermann

    Hallo,erstmal danke für die Infos.Wir sind seit 15 Jahren bekennende Marokkofans und haben wegen Corona unsere geplante Marokkofahrt schon zweimal verschoben,über ein Drittland haben wir es mit unserem Womo nicht gewagt.Wir freuen uns für euch,wünschen gute Fahrt nach Marokko. Wir wollen jetzt ab März die Fahrt zu unseren Bekannten in Angriff nehmen.

  7. Oliver

    Hallo, ich lese gerade die Schilderung und bin von den Socken. Mir hat man nämlich hier im Konsulat in Frankfurt erklärt, das mit deutschem Pass gar keine Einreise möglich ist, ich wollte eigentlich nach Marrakesch fliegen und meine Freundin in Marokko heiraten, hab aufgrund der Info vom Konsulat alles abgeblasen…ich krieg echt Wut über diese Informationspolitik…

  8. Marianne Vogt

    Hallo liebe Sabine, lieber Burkhard, herzlichen Dank für die Klasse Infos. Wir wollen im Dezember losfahren und wollten unser Fahrzeug unter http://www.douane.gov.ma bereits beim Zoll anmelden. Ging aber nicht, da das Formular zur Declarationd un vehicle nicht mehr existiert. Wir haben auf der Zollwebsite den Hinweis gefunden, dass eine schriftliche Erklärung nicht mehr notwendig ist und das Fahrzeug bei der Einreise direkt in das Zollcomputersystem eingegeben wird. Gibt es einen schriftlichen Nachweis über die Verbleibdauer des Fahrzeuges in Marokko zum Nachweis z.B. bei einer Polizeikontrolle?
    Wir wünschen Euch weiterhin eine gute Reise und viele schöne Erlebnisse
    Viele Grüße Marianne & Gerhard

    • Sabine

      Das Fahrzeug wird bei der Einreise im Zoll Computersystem erfasst und man bekommt einen Beleg dafür, den man auch bei Kontrollen vorzeigen kann. (Obwohl danach eigentlich nie gefragt wird.) Im Reisepass wird das Fahrzeug nicht mehr vermerkt.
      Auf dem Beleg steht auch ein Datum, wie lange das Fahrzeug im Land bleiben darf, in der Regel werden dort 6 Monate eingetragen. Sicherheitshalber kann man bei der Ausstellung kontrollieren, ob der Zeitraum auch wirklich 6 Monate beträgt.
      Bei der Ausreise muss man diesen Beleg wieder vorzeigen.

  9. Petrec

    Wer innerhalb Afrikas reisen möchte, also nicht nur in Morocco überwintern will, findet diese Seite, zum Thema Covid und Reisen, evtl. hilfreich!

    https://africacdc.org/trusted-travel/

  10. Helmut(immer ein Glas Wasser für Euch)

    Halló Burghard alte Pflaume,Wir stecken hier im kalt en Spanien. Wünschen Euch eine schóne Reise, MIT gut funkton. Drohne. All the best Anne and Helmut

    • Burkhard

      Mensch Helmut,
      schön von euch zu hören, es freut uns, dass ihr unterwegs seid. Ich erinnere mich noch gut an den dünnen Kaffee bei dir vor ein paar Jahren in Agadir.

  11. Eckhard Wipfler

    Hallo Sabine und Burkhard,
    hallo Kollegen,
    wir möchten kommenden Sommer (! weil es leider nicht anders geht!) mit unserem Steyr für 5 Wochen nach Marokko (daher habe ich letztens das neue Routen-Buch bei euch gekauft – super übrigens!). Bisher waren wir immer nur mit unserem Defender dort und der war regulär versichert. Jetzt hat unser Steyr aber ’ne H-Zulassung und die Versicherung gewährt uns keinen Schutz für Marokko. Was kann man tun? Kann man tatsächlich bei der Einreise über Ceuta an der Grenze eine Haftpflichtversicherung abschließen? Für ca. 180 €, wie ich irgendwo gelesen habe? Hat das schon mal jemand gemacht? Wenn nicht, könnten wir den Steyr als Wohnmobil zulassen, dann ist zwar das H-Kennzeichen futsch, aber wenn’s nicht anders geht, würden wir das ggf. machen, obwohl der LKW dann ca. 600 € teurer ist als jetzt. Wenn’s also ein Wohnmobil sein muss, welche Versicherung schließt Marokko mit ein? Cooler wäre allerdings die Versicherung an der Grenze, weil wir zumindest bis zur geplanten Jahresreise (oder länger) noch gerne das H-Kennzeichen behalten würden.
    Viele Grüße,
    Eckhard

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