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Australien

Visum für Australien

Stand: 2019

Grundsätzlich wird zwischen Touristen- und Arbeitsvisum bzw. Work-and Travel Visum unterschieden. Die beiden wichtigsten Touristenvisa:

Touristenvisum evisitor 651:

Dies ist ein kostenfreies, elektronisches Visum für Kurzbesuche in Australien. Das Visum berechtigt zu einem Aufenthalt bis max. 3 Monaten innerhalb eines Jahres ab Genehmigung, ausschließlich für touristische Zwecke. Der Antragsteller muss sich außerhalb Australiens befinden. In der Regel wird dieses Visum direkt vom Reiseveranstalter über das Reisebüro elektronisch beantragt.

Touristenvisum subclass 600:

Dieses Visum kann elektronisch oder schriftlich bei der australischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Hiermit kann man das so genannte Long-Stay-Visum beantragen, es berechtigt einen Aufenthalt von 3, 6 oder max. 12 Monaten ausschließlich für touristische Zwecke. Die Gebühr für ein Long-Stay-Visum beträgt 140,- AUD (ca. 89 EUR, Stand März 2019). In der Regel wird für das Visum ein Nachweis verlangt, dass man über bestimmte Geldmittel verfügt ( z.B. ein aktueller Kontoauszug). Einen Nachweis für eine Krankenversicherung ist für das Visum nicht erforderlich, wird aber empfohlen.

Elektronische Beantragung:

Beantragung online direkt beim australischen Department of Immigration and Citizenship (https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa), alle Texte, Formulare und Erklärungen nur auf Englisch.
Das entsprechende Formular wird online ausgefüllt, man klickt sich durch alle Fragen durch und gibt als letztes die Kreditkarten-Daten an, die Gebühr für das Visum wird abgebucht. Nach dem Einloggen können dem Visumantrag Dokumente angehangen werden (z.B. ein Kontoauszug).
Es erfolgt kein Eintrag in den Reisepass. Allerdings gibt man bei der Beantragung die Reisepass-Nr. an (Achtung: Deutsche müssen im Formular die 10-stellige Pass-Nr. angeben, siehe unten links auf der Datenseite des Passes). Nur mit diesem Pass kann man einreisen.

Bevor man das elektronische Visum beantragt, sollte man sich genau alle Erklärungen durchlesen, siehe unter https://immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/visitor-600/tourist-stream-overseas#About
Hier ist alles erklärt zu folgenden Anforderungen: Health requirements, Health-/Travelinsurance, Character requirements, Financial requirements.
Mit der Transaktions-Nr. (TRN), die man nach erfolgreicher Beantragung erhält, kann man sich einloggen und den aktuellen Status des Visum verfolgen. Man bekommt aber auch eine Nachricht per E-Mail bei jeder Veränderung bzw. bei der Genehmigung.

Die Dauer der Genehmigung hängt vor allem auch davon ab, ob evtl. einer ärztlichen Untersuchung bzw. eine Röntgenaufnahme erforderlich ist. Es ist sinnvoll, das Visum mehrere Monate vor Reiseantritt zu beantragen, schon allein weil man ja auch die Flüge nicht erst ein paar Wochen vorher buchen möchte, da die Flugpreise kurz vor Reiseantritt meist teurer sind. Grundsätzlich sollte man den Flug erst buchen, wenn das Visum genehmigt ist.

Schriftliche Beantragung:
Antragformulare kann man auf der Website der Australischen Botschaft (www.germany.embassy.gov.au) herunterladen, ausfüllen und zusammen mit dem Reisepass per Einschreiben zur Australischen Botschaft nach Berlin schicken. Es wird nur Kreditkartenzahlung akzeptiert, für die Daten der Kreditkarte ist ein entsprechendes Feld im Antragsformular vorgesehen.

Gesundheitscheck:

Wenn man länger als 3 Monate in Australien bleiben möchte, wird unter Umständen eine medizinische Untersuchung bzw. ein Röntgen des Oberkörpers verlangt. Unter der Rubrik „health requirements“ wird man gefragt, ob man sich in den letzten 5 Jahren länger als drei Monate in einem anderen Land als dem Heimatland (Reisepass) und Australien aufgehalten hat.
Ist dies der Fall und gehört dieses Land zu einem „high risk land“, so ist eine Röntgenuntersuchung erforderlich. Die australische Regierung will damit hauptsächlich die Einschleppung von Tuberkulose verhindern.
Alle Infos zum Gesundheitscheck siehe:
https://immi.homeaffairs.gov.au/help-support/meeting-our-requirements/health

Im folgenden PDF-Dokument wird alles erklärt, was zu beachten ist, wenn eine Röntgenuntersuchung verlangt wird. https://immi.homeaffairs.gov.au/form-listing/forms/160.pdf

Hat man das Visum elektronisch beantragt, bekommt man nach dem „Einloggen“ des Visums eine Information (health-requirements) angezeigt und kann hier weiterklicken und eine Klinik auswählen, die eine elektronische Weiterleitung der Röntgenuntersuchung an das Ministerium macht. Ist keine solche Klinik in der Nähe, so kann man auch eine andere, vom Ministerium vorgegebene Klinik auswählen. Die Weiterleitung des Untersuchungsergebnisses bzw. Röntgenaufnahme erfolgt von der Klinik dann per Post, hierfür muss man eine Gebühr von € 10,- bezahlen. Per Post dauert die Übermittlung der Daten ca. 2-3 Wochen, während die elektronische Weiterleitung sofort erfolgt. Die Röntgenuntersuchung kostet ca. € 60,- (je nach Klinik etwas unterschiedlich).
Achtung: Die Untersuchung muss innerhalb von 21 Tagen durchgeführt sein, andernfalls muss man das Department informieren, dass die Untersuchung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
In unserem Fall (elektronische Beantragung) haben wir angegeben, dass wir 6 Monate in Marokko waren. Wir mussten zur Röntgenuntersuchung und haben dafür die Internistische Kardiologische Gemeinschaftspraxis, Ulmenstrasse 43, 60325 Frankfurt ausgewählt. Drei Wochen später waren die Untersuchungsergebnisse in Australien angekommen und wir hatten die Meldung, „health requirements finalised“. Danach hat es noch mal drei Wochen gedauert, bis wir unser Visum genehmigt bekommen haben.
Für die Beantragung eines Long-stay-Visum sollte man also genügend Zeit einplanen, insbesondere wenn evtl. ein Gesundheits-Check verlangt wird.

Genehmigung des Visum:

Mit folgenden Bedingungen haben wir das Visum für Australien genehmigt bekommen:
– Einreise innerhalb eines Jahres ab Genehmigung zu einem beliebigem Datum an einem der internationalen Flughäfen
– 12 Monate Aufenthalt
– mehrmalige Einreise
– Erlaubnis für 3 Monate Studium
– keine Verlängerung des Visums möglich (Info 8503 „no further stay“)
– keine Erlaubnis zur Arbeit

Hat man Fragen zur Genehmigung, wenn das Visum bereits eingeloggt ist oder ändern sich angegebene Daten, kann man eine E-Mail schreiben an: https://immi.homeaffairs.gov.au/help-support/contact-us

Die Australische Botschaft in Berlin hilft nur weiter, wenn man das Visum schriftlich bei der Botschaft beantragt hat. Wir haben ein paar mal den Service-Center der Visa-Abteilung angerufen. Der Service war nicht sehr zufrieden stellend. Man gelangt in eine Warteschleife, wo man unter Umständen sehr lange wartet und nur knappe und kurze Auskunft bekommt.

Ausführliche Infos zu den verschiedenen Visa siehe auch unter www.in-australien.com

Hauptsache unterwegs! Mit dem ersten Sonnenlicht aufwachen, nicht wissen, wem wir heute begegnen und wo wir abends ankommen.

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