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90 Tage Visum für Russland
Russland - Mongolei

Reiseinfo zu Russland: Visum

Visum, Einreise/Grenzformalitäten, Registrierung, Weiterreise

Russland Visum

Übliche Visaformen, die beantragt werden können:

Touristenvisum: 30 Tage, einmalige Einreise
Touristenvisum: 30 Tage, zweimalige Einreise

Geschäftsvisum: 3 Monate, einmalige Einreise
Geschäftsvisum: 3 Monate, mehrfache Einreise
Geschäftsvisum: 6 Monate, mehrfache Einreise, max. Aufenthaltsdauer 90 Tage gesamt
Geschäfsvisum: 1 Jahr, mehrfache Einreise,  max. Aufenthaltsdauer 180 Tage im Jahr bzw. 90 Tage im Halbjahr

Vorgeschriebene Bestimmungen für alle Visa-Formen:

Auslandskrankenversicherung, gültig für den Visum-Zeitraum
Garantien der Rückkehrwilligkeit, d.h. Vorlage eines aktuellen Verdienstnachweises, Rentennachweises oder eines aktuellen Kontoauszuges.

Für ein Geschäftsvisum muss zusätzlich eine entsprechende Einladung vorgelegt werden. Da man diese als individueller Reisender im Regelfall nicht hat, wird diese Einladung von der Visa-Agentur ausgestellt. 

Auslandskrankenversicherung:

Hier reicht die übliche 6-Wochen Reisekrankenversicherung aus, sie darf nicht älter als drei Monate sein. Nach Abschluss der Versicherung muss man sich eine spezielle Police für Russland ausstellen lassen, die folgende Dinge enthalten muss:

  • Die Gültigkeit für den gesamten Reisezeitraum bzw. der gesamten Visumdauer, bei mehrfachen Einreisen muss zu mindestens der erste Zeitraum abgedeckt sein.
  • Vollständigen Namen und Geburtsdatum des Antragstellers
  • Die Kontaktdaten des Versicherungsunternehmens
  • Die Nummer der Versicherung
  • Den Leistungsumfang der medizinischen Versorgung
  • Gewährleistung des Rücktransportes
  • Der Mindestdeckungsbetrag von 30.000,00 €
  • Versicherungsschutz gilt auch für die Russische Föderation
  • Datum des Versicherungsabschlusses
  • Unterschrift des Versicherungsunternehmen

Russland Visum beantragen

Wir empfehlen, für das Visum eine Visaagentur zu beauftragen, die auf Russland spezialisiert ist, insbesondere, wenn ein Geschäftsvisum beantragt werden soll. Es heißt, dass die Chance, ein Geschäftsvisum für 6 Monate mit mehrfacher Einreise genehmigt zu bekommen, größer ist, wenn man in der Vergangenheit schon einmal ein Russlandvisum beantragt hat.

Wir haben ein Jahres-Visum mit mehrfacher Einreise über die Fa. Spomer in Bad Honnef beantragt. http://www.visum.net/visum/visum-russland/allgemeines/#Visabeantragung

Liest man sich das Prozedere und die Bestimmungen für ein Russlandvisum auf deren Webseite durch, klingt alles erst mal kompliziert. Tatsächlich war die Beantragung aber einfach:

Die erforderlichen Unterlagen werden telefonisch bei der Reiseagentur angefordert. Auszufüllen ist lediglich ein Fragebogen mit Angaben zu persönlichen Daten, Visum-Form und Zeitraum der Reise. Der Reisepass, ein biometrisches Passbild, die Reisekrankenversicherungspolice, ein aktueller Kontoauszug, ein frankierter Rückumschlag haben wir zusammen mit einem kurzen Anschreiben (Daten der geplanten Reise, Fahrzeugdaten, Pass-Nr.) per Einschreiben an die Agentur geschickt.

Danach bekommt man eine Rechnung, nach Überweisung der Gebühren beginnt die Beantragung.

Das Online-Ausfüllen des Visum-Formulars nimmt die Fa. Spomer vor.

Der Service war schnell und unkompliziert.

Gebühren gesamt (Visum + Servicegebühr + Einladung)

Touristenvisum,  30 Tage, einmalige Einreise: 87,- €
Geschäftsvisum, 3 Monate, einmalige Einreise (+ Einladung): 142,- €

Geschäftsvisum, 6 Monate mehrfache Einreise (+ Einladung): 242,- €

Geschäftsvisum 1 Jahr, mehrfache Einreise (+ Einladung): 247,- €

(Preise Fa. Spomer)

 

Die Gebührensätze der Visa-Agentur richten sich nach der Dauer der Bearbeitungszeit, je kürzer desto teurer. Für ein Touristenvisum muss man etwa 4 Wochen incl. dem Postweg für die Pässe rechnen. Der Antrag für ein Geschäftsvisum wird vom russischen Außenministerium geprüft, die Bearbeitung dauert länger, etwa 7-8 Wochen sollten einkalkuliert werden. Das Visum darf frühestens 3 Monate vor Beginn der Reise beantragt werden.

 Einreise/Grenzformalitäten

Einreise von Lettland, Grenzübergang Terehova. 

Ausreise Lettland:

Prüfung der Reisepässe, der Fahrzeugpapiere (Führerschein und Zulassungsschein) und der Grünen Versicherungskarte. Kurze Kontrolle des Fahrzeuges von einem Zöllner.

Einreise Russland:

Wichtig für große Expeditions-LKWs: Unbedingt in die PKW-Reihe einordnen. Wenn der Beamte auch komisch guckt und versucht, einen zur LKW-Abfertigung zu schicken, hartnäckig erklären, dass dies ein privates Fahrzeug und ein Camping-Car/Motorhome ist. (Sonst gelangt man in die Warteschlange der LKWs, das Grenzprozedere ist langwieriger und komplizierter. Außerdem merken die Beamten spätestens dann, dass man bei den LKWs falsch ist. Aber zurück geht es dann auch nicht mehr.)

Am ersten Schlagbaum wird eine Migrationskarte ausgehändigt. Diese muss zweifach ausgefüllt werden (Erklärungen auch auf Englisch).

Weiter mit dem Fahrzeug zur eigentlichen Grenzabfertigung, Polizei und Zoll.
Erster Schalter Polizei: Die Daten vom Reisepass und Visum werden in den Computer eingetragen, Stempel in den Pass. Der Beamte fragt kurz wohin (Destination). Die Aufzählung einiger großer Städte wie Moskau, Kazan, Omsk, und Weiterreise in die Mongolei, ist ausreichend. Den Pass bekommt man zusammen mit einem Exemplar der Migrationskarte zurück, die Karte gut aufbewahren, man benötigt sie für die Ausreise.

Wichtiger Hinweis:
Wenn man zusätzlich ein Motorrad dabei hat: Es darf pro Person nur ein Fahrzeug eingeführt werden, das Motorrad muss auf den Beifahrer angemeldet sein.

Im Anschluss der Zoll. Gründliche Kontrolle des Fahrzeuges, der Zöllner inspiziert alle Schränke und Schubladen kurz mit der Taschenlampe, Außenstauklappen werden auch gründlich kontrolliert.
Mit einer kleinen Kamera werden vom Innenraum und Fahrerhaus Fotos gemacht, wozu dies dienen soll, konnten wir uns nicht erklären. Der Drogenhund wird im Fahrerhaus und in der Wohnkabine herumgeführt.
Achtung: Medikamente werden sorgfältig kontrolliert. Hat man Arzneimittel mit dem Wirkstoff Codein dabei, kann dies zu Komplikationen und stundenlangen Verhören führen. Führt man ein solches Medikament mit, ist die Vorlage eines ärztlichen Rezeptes hilfreich. Die Einfuhr von narkotisierenden Mitteln ist verboten. 

Nach der Kontrolle geht es zum Schalter des Zolls, dort muss zweifach eine Zollerklärung zur temporären Einführung des Fahrzeugs ausgefüllt werden. Das Formular wurde hier sogar auf Deutsch ausgehändigt, an manchen Grenzübergängen gibt es dieses aber nur in Kyrillisch.) Ein Exemplar der Zollerklärung bekommt man abgestempelt ausgehändigt, das ist wichtig für die Ausreise.
Tipp: bei folgendem Link kann man die Zollerklärung auf Deutsch herunterladen und schon vorab ausfüllen.  http://www.customs.ru/attachments/ar…09/deutsch.pdf

(Bei der Einreise von Lettland kann es verwendet werden, an der Grenze haben wir genau das gleiche Formular ausgehändigt bekommen. Es wird nur akzeptiert, wenn die zwei Seiten auf ein Blatt (Vorder- und Rückseite) gedruckt sind.

Das Formular wird wie folgt ausgefüllt:

Einreise ankreuzen

Punkt 1: Angaben zur Person, Fahrzeughalter

Land der Abfahrt: Deutschland, Zielland: Mongolei (Ausreise aus Russland)

Punkt 2.1, 2.2 und 2.3 mit Nein ankreuzen,

Punkte 3.1 und 3.2: Nein ankreuzen,

Punkt 3.3 Ja

Registrierung: Autokennzeichen

Aufbau oder Identifizierung-Nr.: Fahrgestell-Nr.

Temporärer Import ankreuzen

Zollwert des Fahrzeuges eintragen

(Hier einen möglichst niedrigen Wert angegeben, er sollte aber einigermaßen glaubhaft sein.)

Punkte 3.4 und 3.5 beide mit Nein ankreuzen,

Auf Seite 2 (Rückseite), aktuelles Datum und Unterschrift

(Blatt 3 u. 4 der Zollerklärung (des PDFs) müssen nur dann ausgefüllt werden, wenn man unter Punkt 2.3 und 3.1 ein Ja angegeben hat, ist in der Regel nicht der Fall.)

Zollunion Russland/Kasachstan/Kirgisien

Der Zöllner fragt nach der Dauer des Aufenthalts, hier ist die Zollunion gemeint. Dass ist vor allem für die Weiterreise zu beachten. (Ausreise Mongolei nach Russland, und Weiterreise nach Kasachstan und Kirgisien.)

Das Fahrzeug darf innerhalb dieser Union nicht länger als ein Jahr bleiben. Bekommt man das Formular abgestempelt zurück, unbedingt das Datum kontrollieren, d.h. wann man spätestens aus der Zollunion ausreisen muss.

Wir mussten zusätzlich noch ein zweites Formular ausfüllen, (Erklärungen auch auf Englisch). Dort ist unter anderem in etwa die gesamte Reiseroute (alle Länder und ungefähr der Zeitraum) anzugeben. Es kann sein, dass dieses Formular nur dann relevant ist, wenn man ein Geschäftsvisum mit mehreren Einreisen hat.

Registrierung in Russland

Zur Registrierung gibt es widersprüchliche Angaben. Bei den Visa-Diensten heißt es wie folgt: „Alle ausländischen Reisenden müssen sich in Russland registrieren lassen. Die Registrierung muss innerhalb von sieben Werktagen an jedem Ort erfolgen, an dem sich der ausländische Reisende mehr als sieben Werktage aufhält.“
Aus dem zweiten Satz könnte man entnehmen, dass keine Registrierung erforderlich ist, wenn man jeden oder jeden zweiten Tag weiterreist, also nicht länger als sieben Tage an einem Ort bleibt. Hält man sich an die Aussage des ersten Satzes, muss man sich wenigstens einmal registrieren lassen. Die Registrierung wird üblicherweise von einem Hotel beim Check-In vorgenommen. Der Campingplatz in Moskau nimmt die Registrierung am nächsten Werktag der Ankunft vor, ohne zusätzliche Gebühren.

Anmerkung: Wir haben es versäumt, uns registrieren zu lassen, weil wir an einem Freitag in Moskau angekommen sind und nicht bis Montag bleiben wollten. Wir sind nie länger als zwei Tage an einem Ort geblieben, sind auch nicht von der Polizei darauf angesprochen worden. Bei der Ausreise hat niemand nach einer Registrierung gefragt. Dennoch empfehlen wir, sicherheitshalber eine Registrierung vornehmen zu lassen, um evtl. Ärger unterwegs zu vermeiden.

Link der Fa. Spomer zur Registrierung: http://www.visum.net/visum/visum-russland/registrierung/

(Hinweis für Abmahnanwälte: Der Link ist keine Werbung, wir bekommen keine Vergütung oder sonstige Vorteile)

Burkhard Koch reiste im Alter von 15 Jahren mit dem Fahrrad und Schlafsack frei durch Deutschland. Die Reiseleidenschaft wurde perfektioniert. Heute reist er ständig mit seiner Frau Sabine und einem Allrad-Lkw. Burkhard Koch schreibt für verschiedene Zeitschriften und Magazine.

This article has 4 comments

  1. Richard Schindelars

    Hallo Burkhard ich weiss nicht ob es noch so ist aber bei den 90 Tagen das bezieht sich pro Jahr.
    Also wenn ich zb. 90 Tage im alten Jahr oder 80 Tage das ist realistischer mich im Land aufhalte und dann ist der Jahreswechsel dann hab ich nochmal 90 Tage wo ich mich im Jahr aufhalten darf.
    Ich hatte mal ein 2 Jahresvisum darum weiss ich das. ( zumindest war es damals so )
    Liebe Grüsse und lasst es euch gut gehen.
    Richie

  2. Jürgen

    Hallo Burkhard,
    warum sollte der Wert des Fahrzeuges beim Zoll relativ niedrig angegeben werden?
    Dank & Gruß
    Jürgen

    • Burkhard Koch

      Hallo Jürgen,

      im Falle eines Falles (Totalschaden, Fahrzeug verbleibt im Land) ist das eventuell die Berechnungsgrundlage für die Verzollung. So zumindest meine Info. Kann sein, dass das Fahrzeug dann sowieso von einem Sachverständiger geschätzt wird,aber dann bräuchte man bei der Einreise auch gar keinen Wert angeben.
      In einigen Ländern wird, wenn man kein Carnet dabei hat, eine Sicherungssumme verlangt, die sich nach dem eingetragenen Fahrzeugwert richtet. (Nicht in den Ländern, die auf der Route Russland / Mongolei liegen).

      Viele Grüße
      Burkhard

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