
Tod im Ausland
Der Anstoß zu diesem Text war eine Email, die in etwa so lautete: Was ist, wenn wir unterwegs tödlich verunglücken oder einer von uns stirbt. Was ist zu tun, wer hilft, welche Kosten entstehen und welche Vorsorge kann man dafür treffen?
Ein (Verkehrs)-Unfall im Ausland mit Todesfolge führt immer dazu, dass die örtliche Polizei und Rettungskräfte vor Ort sind. Der Leichnam wird zunächst zum örtlichen Leichenraum (oft beim Krankenhaus) gebracht. Die lokale Polizei verständigt die deutsche Botschaft im jeweiligen Land.
Die Botschaftsmitarbeiter informieren das Bundeskriminalamt und das auswärtige Amt in Berlin, wenn keine Angehörigen vor Ort sind.
Auf jeden Fall wird die Identität des Toten geprüft, ob es sich wirklich um einen deutschen Staatsbürger handelt, bzw. die Identität wird ermittelt, falls keine Papiere etc. vorhanden sind. Die lokalen Polizei- und eventuell Kriminaldienststellen prüfen die Todesursache bzw. ob der Tod in Folge eines Verbrechens eingetreten ist. Ist der Tod die Folge eines Verbrechens, übernehmen die zuständigen Behörden und Dienststellen die Ermittlungen.
Sobald die Identität des Verstorbenen fest steht, werden die Angehörigen durch das Bundeskriminalamt informiert. Den Angehörigen wird eine Kontaktadresse bzw. Telefonnummer und E-Mail zu einem Diplomaten der deutschen Botschaft in dem entsprechendem Land gegeben. Mit diesem können sie die weiteren Schritte besprechen.
Die Deutsche Botschaft wird in der Regel Adressen von verlässlichen, seriösen Bestattern vor Ort oder Dienstleistern, die den Leichnam zur Überführung vorbereiten, nennen.
Die Angehörigen treffen dann die Entscheidung, ob eine Rückführung in den Heimatort oder eine lokale Bestattung stattfinden soll.
Die Botschaft stellt dafür alle nötigen Papiere aus, bzw. ist bei deren Beschaffung von lokalen Behörden (Totenschein bzw. Leichenpass) behilflich.
Sämtliche Kosten sind von den Angehörigen zu tragen. Auch für die nötigen Papiere und erbrachten Dienstleistungen der Botschaft wird es eine Rechnung nach der geltenden Gebührenordnung der Botschaft geben. Die deutsche Botschaft übernimmt keinerlei Kosten und streckt auch keine Auslagen vor.
Wenn die finanziellen Mittel nicht vorhanden sind, ist vor Ort eine Armenbestattung möglich. Aber auch im Falle einer Armenbestattung wird die Bundesrepublik versuchen, die Kosten bei den Angehörigen einzuziehen.
Was kann man im Vorfeld tun?
Eigentlich sind es nur drei Dinge, die man im Vorfeld tun kann:
– Identitätsfeststellung erleichtern
– Handlungsanweisung für die Hinterbliebenen schreiben
– Finanzielle Mittel verfügbar halten oder schaffen
Um die Identitätsfeststellung zu erleichtern, ist es sinnvoll eine Kopie des Reisepasses bei sich zu tragen UND darauf die zu informierenden Entscheidungsträger (Familie, Angehörigen oder Freunde) und die Kontaktadresse (E-Mail, Telefon) zu vermerken.
Für die deutsche Botschaft ist es ebenso hilfreich, wenn man sich vor Reiseantritt in die sogenannte Elefand-Liste eingetragen hat.
ELEFAND steht für „Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“. In diese Krisenvorsorgeliste können sich alle deutschen Staatsangehörigen, die sich im Ausland aufhalten, eintragen – unabhängig davon, ob sie sich dort lediglich vorübergehend zu einer Urlaubs- oder Geschäftsreise oder für mehrere Monate aufhalten oder dauerhaft im Ausland leben. Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall zu informieren sind, können hier ebenfalls eingetragen werden.
https://krisenvorsorgeliste.diplo.de/signin
Mehr Infos zu ELEFAND: https://www.auswaertiges-amt.de/de/-krisenvorsorgeliste-387662
Die Kontaktpersonen sollten den Willen des Verstorbenen kennen, ob dieser rückgeführt oder vor Ort bestattet werden möchte. Am besten spricht man darüber im Vorfeld und verfasst seine Wünsche schriftlich. Die Handlungsanweisung kann man in einen Umschlag verschließen und den Angehörigen für den Notfall überreichen.
Um die Kosten zu decken, die bei einer Leichnamüberführung schnell 10.000 € übersteigen können, sollte man den Hinterbliebenen entsprechende Geldreserven im Vorfeld geben oder im Umschlag mit verschließen oder eine spezielle Versicherung für die Kosten der Rückführung abschließen. Oft ist die Rückführung im Todesfall auch in der Auslandskrankenversicherung enthalten.
Mal ein konkreter Fall
Eine Familie reiste mit ihrem Expeditionsfahrzeug und einem Kind nach Afrika. Der Mann verunglückte bei einem Tauchgang im Roten Meer tödlich. Die örtliche Polizei informierte die deutsche Botschaft und ein Mitarbeiter der Botschaft fuhr sofort zum Unglücksort und organisierte die nötigsten Dinge. Dazu gehörte die Überführung des Fahrzeuges auf einen sicheren Abstellplatz, die Unterbringung der Familie in einem Hotel und Hilfe bei den weiteren organisatorischen Schritten. Das Hotelpersonal organisierte Spielzeug und Süßigkeiten für den Kleinen, der Hotelmanager brachte ein Handy mit Flat für Anrufe nach Deutschland und organisierte den Zimmerservice für Speisen und Getränke, damit die Trauernde nicht in den Speisesaal musste. In den folgenden Tagen stand der Mitarbeiter der Botschaft immer zur Verfügung. Dafür bekam die Frau eine direkte Telefonnummer, um auch außerhalb der Geschäftszeiten und ohne Warteschleife Kontakt aufnehmen zu können.
Im weiteren Verlauf kümmerten sich die Diplomaten um die (Zoll)-Fahrzeugpapiere, damit das Fahrzeug länger als 6 Monate im Land bleiben konnte, bis der Rücktransport des Mobils durch Freunde der Familie geklärt war.
Auch wenn man auf umfassende Hilfe keinen Rechtsanspruch hat, sind solch tragische Todesfälle, in die auch noch Kinder involviert sind, auch für Diplomaten eine Sondersituation, in der sie bemüht sind, alle behördlichen Steine aus dem Weg zu räumen.
Eines ist klar: Einen Rechtsanspruch auf Hilfe der Deutschen Botschaft, die über die Ausfertigung nötiger Dokumente hinaus geht, hat man nicht.
Auf der Seite der Deutschen Botschaft gibt es zu dem Themenkomplex eine gute Hilfe- und Informationsseite. Guck mal hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/hilfe-notfaelle
Und was passiert mit meinem Hund wenn ich im Ausland sterbe?
Verantwortlich für deinen Hund ist niemand. Er ist eine Sache und gehört den Erben.
Je nach Landessituation wird er in ein Tierheim gebracht oder eingeschläfert.
Noch eine Anmerkung zu den Kosten, auf die mich der Versicherungsspezialist David Schröder der Zürich-Versicherung hingewiesen hat:
Die Kosten einer Beerdigung im Ausland und auch eine Rückführung des Leichnams sind zwar hoch, aber richtig teuer wird es, wenn der Verunglückte mit irreversiblen Schäden z.B. Hirnschäden überlebt und ab dem Zeitpunkt auf ständige Hilfe und Betreuung angewiesen ist.
Für den Fall ist eine Unfallversicherung sinnvoller als eine Auslandskrankenversicherung oder eine Rückholversicherung.