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Reise-Infos Allgemein

Carnet de Passages so funktioniert es

Was ist ein Carnet des Passages?

Das Carnet des Passages (auch Triptik) ist der Reisepass fürs Fahrzeug. Es wird von vielen Ländern bei der Einreise verlangt und dient dazu, das Fahrzeug vorübergehend zollfrei einzuführen.

Wo bekommt man ein Carnet?

Ausgestellt wird das Carnet vom ADAC oder auch von anderen Automobilclubs. Allerdings stellen diese nicht immer für alle Länder, die dem Carnetverbund angehören, ein Carnet aus. Also vorher genau informieren, welche Länder von dem jeweiligen Automobilclub abgedeckt werden.

Mit der Ausstellung des Carnet des Passages verpflichtet sich der ADAC, sollte das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß wieder ausgeführt werden, die im jeweiligen Land aufgetretenen Forderungen der Zollbehörde zu übernehmen. Dabei ist der ADAC nicht dazu berechtigt, den Grund und die Höhe der Forderungen zu überprüfen. In der Verpflichtungserklärung, die neben dem Antrag ausgefüllt und unterschrieben werden muss, verpflichtet man sich, die vom ADAC vorab geleisteten Zahlungen zu übernehmen. Zu seiner Absicherung verlangt der ADAC die Kaution einer Sicherheitsleistung, die sich nach dem Zeitwert des Fahrzeuges richtet und etwa 10 % dessen beträgt. Diese kann entweder in Form einer Bankbürgschaft oder direkt beim ADAC hinterlegt werden. Achtung: Im worst case kann der geforderte Betrag auch über die hinterlegte Sicherheitsleistung hinausgehen und unter Umständen bis zu 100.000 Euro betragen.

Höhe der Sicherheitsleistung (Kaution)

Die Sicherheitsleistung für die jeweiligen Länder ist in drei Kategorien eingeteilt.
Beispiel für ein Fahrzeugwert (Zeitwert) von 15.001 – 25.000 Euro:

Kategorie 1) für die Länder Ägypten, Indien, Iran, Pakistan und Sri Lanka:
Sicherheitsleistung = 15.000 Euro
Kategorie 2) für die Zollunion im südlichen Afrika (Südafrika, Namibia, Botswana, Swasiland, Lesotho):
Sicherheitsleistung = 7.500 Euro
Kategorie 3) alle übrigen Länder, die dem Carnetverbund angeschlossen sind, und nicht unter Kategorie 1 und 2 fallen:
Sicherheitsleistung = 5.000 Euro

Update 2022

Um den Zeitwert realistisch festzulegen wird seit Mai 2022 für Wohnmobile und Selbstausbauten zusätzlich ein aktueller Wertnachweis verlangt. Dies kann ein Wertgutachten einer technischen Prüfstelle, einer Werkstatt oder eine offizielle Rechnung sein, laut der Aussage vom ADAC. 

Beantragung des Carnet de Passages

Vom ADAC Touring GmbH Grenzverkehr, Hansastr. 19, 80686 München lässt man sich den Antrag für das Carnet zuschicken. (Man kann den Antrag auch auf der Homepage des ADAC herunterladen.)

Ihm liegt eine Broschüre vom ADAC bei, in dem genau die Vorgehensweise zur Beantragung und Benutzung des Carnet erklärt und ausführlich erläutert wird, was die Verpflichtungserklärung beinhaltet.
Den ausgefüllten Antrag schickt man zusammen mit einer Kopie vom Reisepass und Fahrzeugschein an o.g. Adresse. Gleichzeitig wird die Gebühr und die Höhe der Kaution (sofern keine Bankbürgschaft beantragt wurde) überwiesen. Die Bearbeitung beim ADAC dauert etwa 2 Wochen. Das Carnet wird ca. 4 – 8 Wochen vor Reiseantritt ausgestellt und ist ein Jahr gültig. Es besteht aus 25 Blättern und kann daher für die Einreise in max. 25 Länder dienen. Das Carnet wird auf den Fahrzeughalter ausgestellt und ist nicht auf eine andere Person übertragbar.
Die Ausstellungsgebühr für das Carnet beträgt für ADAC-Mitglieder 230 Euro, für Nichtmitglieder 330 Euro (Stand: April 2022).
(Deutscher Automobilclub: http://www.adac.de/reise_freizeit/ratgeber_reisen/fahrzeug_reisen/carnet_de_passage

Vorgehensweise an der Grenze

carnet-de-passages

Stempelschema des Carnet des Passages

Jedes Blatt besteht aus drei Abschnitten. Bei der Einreise wird der linke Teil vom oberen Abschnitt (Stammabschnitt) und der unterste Abschnitt vom Zollbeamten bei der Einreise ausgefüllt und gestempelt (rot markiert). Der untere Einreiseabschnitt wird abgetrennt und bleibt bei der Zollbehörde. Bei der Ausreise wird der rechte Teil vom Stammabschnitt und der mittlere Abschnitt ausgefüllt (blau markiert) und dieser bleibt beim Zoll. Der Stammabschnitt bleibt immer im Carnet,  an ihm lassen sich die Ein- und Ausreisen kontrollieren. Beim Zoll immer darauf achten, ob der Beamte das Dokument richtig ausfüllt und die Stempel an der richtigen Stelle aufdrückt. Notfalls kann man ihm dabei behilflich sein, wenn man merkt, dass er sich mit dem Dokument nicht auskennt.

Falsch gestempelt, was tun?

Wurde das Carnet bei der Einreise falsch gestempelt (das ist uns bei der Einreise von Angola nach Namibia passiert), sollte man dieses Blatt so lassen und auf dem nächsten Blatt noch einmal die Eintragung richtig vornehmen lassen. Sonst kann es unter Umständen bei der Ausreise zu Komplikationen führen.

Carnet de Passages

Carnet de Passages

 

Rückkehr nach Deutschland bzw. Anschlusscarnet

Kehrt man innerhalb der Gültigkeitsdauer des Carnets nach Deutschland zurück, lässt man die Verbleibsbescheinigung (Blatt 26) von einer deutschen Zollbehörde ausfüllen und schickt das Carnet per Einschreiben an den ADAC. Danach bekommt man die Kaution vom ADAC zurückerstattet.
(Sollte das Fahrzeug im Ausland verschrottet oder verkauft werden, muss die Verbleibsbescheinigung von der Zollbehörde des jeweiligen Landes ausgefüllt werden. Achtung: Das ist oft mit hohen Zollgebühren verbunden, je nach Land unterschiedlich.)

Anschlusscarnet

Dauert die Reise länger als ein Jahr, muss man beim ADAC ein Anschlusscarnet beantragen. Man füllt also wieder einen Antrag aus, schickt diesen wie bei der Erstbeantragung an den ADAC und überweist die Gebühr (gleiche Höhe wie beim ersten Carnet). Hier macht es Sinn, die Kaution beim ADAC zu hinterlegen, da diese automatisch für das Anschlusscarnet übernommen wird. So braucht man nicht noch von der Bank eine neue Bürgschaft ausfüllen zu lassen. Zu beachten ist, dass der ADAC das Carnet max. 2 Monate im Voraus ausstellt, auch wenn das alte Carnet noch länger gültig ist.

Beispiel: Wenn du Anfang Juni sowieso in Deutschland bist, und bei der Gelegenheit das Anschlusscarnet beantragen willst, gilt das neue Carnet mindestens ab 1. August, auch wenn dein altes Carnet noch bis zum 31.Oktober gültig ist. Du kannst in dem Fall das volle Jahr nicht ganz ausnutzen.

Vor Ablauf des alten Carnet reist man aus einem Land aus und lässt das alte Carnet abstempeln. Bei der Einreise ins nächste Land legt man das neues Carnet vor. Zusammen mit einer Kopie des ersten Einreisestempels vom neuen Carnet schickt man das alte Carnet an den ADAC zurück. (Dies muss nicht unbedingt zeitnah geschehen, es können auch ein paar Monate dazwischen liegen.)

Möchte man während des Ablaufs des alten Carnets nicht ausreisen, besteht auch die Möglichkeit, das neue Carnet auf der Zollbehörde im Land anstempeln zu lassen. Dies ist allerdings nicht in allen Ländern möglich und oft mit Zeitaufwand bei der Zollbehörde verbunden, daher sollte man sich darüber genau informieren.

Möchte man das Anschlusscarnet vom Ausland beantragen, kann man dies entsprechend vorbereiten, in dem man einer Person seines Vertrauens einen bereits ausgefüllten Antrag hinterlegt, die diesen dann entsprechend mit den Unterlagen zum richtigen Zeitpunkt zum ADAC schickt. Per Luftpost oder DHL lässt man sich das Carnet an eine angegebene Adresse bzw. postlagernd (notfalls auch zur Deutschen Botschaft im Land) zuschicken.

Probleme beim Carnet de Passages

Vorsicht, wenn der Fahrzeughalter eine andere Person ist.

Probleme kann es an der Grenze geben, wenn der Halter des Fahrzeuges, auf den das Carnet ausgestellt wird, nicht anwesend ist. Beispiel: Du willst das Auto deines Reisefreundes über die Grenze fahren, während dieser vorübergehend nach Deutschland geflogen ist. Fahrzeughalter und Fahrzeugbesitzer stimmen somit nicht überein. Bei einer Reisegruppe, die wir in Indien getroffen haben, hat genau dieses Problem zur vorübergehenden Beschlagnahme des Fahrzeuges durch den indischen Zoll geführt.

Das Carnet des Passages ist ein genau so wichtiges Dokument wie der Reisepass. Man sollte es an einem sicheren Ort im Fahrzeug aufbewahren und es nur per Einschreiben verschicken, bzw. nur Personen mitgeben, denen man vertraut. Bei einem Verlust des Carnet steckt man in großen Schwierigkeiten.

Manchmal trifft man Reisende, die behaupten, mit einem gefälschten Carnet zu reisen, um sich die Kaution und Gebühren zu sparen. Davon ist dringend abzuraten, im Ernstfall kann es zu schwerwiegenden Komplikationen führen. Man kann so manche Reisepapiere „optimieren“, aber drei Dokumente sollten immer echt sein: der Reisepass, das Carnet des Passages, das Visum für das jeweilige Land.


Alles was man zur Vorbereitung und Durchführung von Wüstentouren wissen muss findest du in unserem Buch „Desert Terrain“. Mehr Infos zum Buch.

Burkhard Koch reiste im Alter von 15 Jahren mit dem Fahrrad und Schlafsack frei durch Deutschland. Die Reiseleidenschaft wurde perfektioniert. Heute reist er ständig mit seiner Frau Sabine und einem Allrad-Lkw. Burkhard Koch schreibt für verschiedene Zeitschriften und Magazine.

This article has 10 comments

  1. Christoph Schmid

    Das bedeutet um nach Ägypten mit dem eigenen Fahrzeug einzureisen (anhand eures Beispiels von Oben) muss man mal eben 15 tausend Euro locker haben um sie dem ADAC als Kaution zu übergeben?
    Ziemlicher wahnsinn…
    Welche Bank vergibt denn solche Bürgschaften… daran verdienen die doch fast nichts…?

    • Heßler Robert

      Hallo Christoph,
      Die Bank verdient sehrwohl an der Ausstellung einer Bankbürgschaft. Die Raiffeisenbank in Aindling verlangt z.B. schon mal 100 Euro für die Ausstellung ihrer Bürgschaft. Dann verlangen sie einen Bereitstellungszins. Ich habe eine Bürgschaft über 7500 Euro. Da ich nun mit meinem Motorrad mit Deutschem Kennzeichen in der Türkei lebe gestaltet sich die Rückgabe meines Carnets sehr schwierig. Denn wenn ich nach Griechenland fahre um mein Carnet in einem Schengenstaat zurückstempeln zu lassen erlischt die 2-jährige Aufenthaltserlaubnis für mein Motorrad und ich dürfte dies erst nach 185 Tagen wieder zurück in die Türkei bringen. Der ADAC hat mich bereits angeschrieben und um Rückgabe des Carnet gebeten.

  2. petrec

    Hello Traveller!
    Zumeist berechnet die Bank für so eine Bürgschaft eine Provision (1-3% der Kautionssumme).

    Also, ich kann nur sagen, ein Carnet kann sehr hilfreich sein…auch für Länder in denen man es nicht zwingend notwendig braucht. Eine Rückführung des eigenen Fahrzeuges per Spedition ist damit sehr viel einfacher. Nach der Stempelung der Verbleibsbescheinigung bekommt man auch die Kaution rasch zurück.

    Wünsche euch, Burkhard und Sabine beste WiehnachtsJahreswechselzeit. Toll, dass ihr die Travellergemeinde mit so hilfreichen Infos versorgt!

    4×4 herzliche Grüße
    Petrec

  3. Dirk Liersch

    Dankeschön, deine Erklärung bringt reichlich Licht in’s dunkle und ist sehr hilfreich!
    VG und gute Reise.

  4. Mandy

    Hallo zusammen, kennt jemand eine Bank in Deutschland (ohne dass man dort bereits ein Konto hat), die für das CdP eine Bankbürgschaft bewilligt?
    Ich habe leider keine gefunden.

    • Jörg Busch

      Hallo Mandy,

      ich habe leider keine Lösung für dich, aber gerade genau das gleiche Problem: bisher haben 12 Banken abgewunken. Also werde ich wohl oder übel den geforderten Betrag bar beim ADAC hinterlegen. Frage mich nur, wie das noch gehen soll, wenn man in ein „Kategorie I“-Land reisen möchte. Oder hast du zwischenzeitlich eine Bank gefunden? Liebe Grüße, Jörg

  5. Bülent Bülbül

    Hallo zusammen,

    ich hatte ein Carnet de Passages beantragt, habe sie auch erhalten, jedoch konnte ich meine geplante Reise nicht antreten. Nun möchte ich dieses Papier an die ADAC zurück senden. Man hat mir mitgeteilt, das wenn dieses Papier unbenutzt ist, ich kein Stempel von der Zollbehörde bräuchte und es einfach so senden soll.

    Ist das denn so korrekt?

    Möchte nämlich später keine Schwierigkeiten haben.

    Lieben Gruss
    Bülent Bülbül

  6. Petrec

    Hallo, ja, das ist korrekt! Aber bitte per Einschreiben senden!

    Schau doch einfach in die Geschäftsbedingungen vom ADAC, „das Kleingedruckte“

    https://assets.adac.de/image/upload/v1675170255/Tourismus/Grenzverkehr/PDF/Antrag_komplett_iw0ukp.pdf
    Unter Punkt 5 findest du den Passus „Bei unbenutzten, vollständigem Carnet de Passages ist keine Bestätigung erforderlich!“

    Beste Grüße

  7. Martina Kraus

    Liebe Community,

    was ist denn, wenn ich mit dem eigenen Wagen einreise, ihn anschließend für 1 Jahr unterstellen möchte, um die Reise fortzusetzen?
    Danke
    LG
    Tina

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